Timesharing: Verträge & Urlaubszertifikate

  Aktualisiert am  18 March 2026

In einem Ferienappartement, zum Beispiel auf Gran Canaria, Teneriffa oder Madeira, einige Wochen nach Lust und Laune Urlaub machen. Und das vielleicht jedes Jahr. Timesharing-Verträge oder Urlaubszertifikate sollen es möglich machen. Für viele Urlauber wird dieser Traum allerdings zum Albtraum.

Seit Jahren wenden sich Betroffene an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, weil sie den Kauf der Urlaubsgutscheine bereuen oder aus einem Langzeitvertrag aussteigen möchten. Die Hürden sind groß, und oft ist das bezahlte Geld verloren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Timesharing ist das Recht, eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
  • Kurzzeitverträge haben eine Laufzeit von meist 11 Monaten und werden nicht von der EU-Timeshare-Richtlinie erfasst. Hier hält sich eine Abzock-Masche hartnäckig: Rubbellos, Hotelbesichtigung, Verkauf von Urlaubszertifikaten unter Druck.
  • Echte Timeshare-Verträge haben eine längere Laufzeit und fallen unter den Schutz der Timeshare-Gesetze. Diese Verträge lassen sich nur schwer auflösen und sind sogar vererbbar.
  • Wer einen Timeshare-Vertrag hat, muss mit gefährlichen Cold Callern rechnen.

Was ist Timesharing?

Ein Timeshare ist ein Teilzeitnutzungsrecht. Wie der Name schon erahnen lässt, erwerben Sie damit nur ein Recht zur Nutzung eines Apartments, keine Immobilie.

Kein klassisches Timeshare hingegen sind sogenannte Urlaubsgutscheine, mit denen Sie innerhalb eines Jahres ein solches Ferienappartement nutzen können. Der größte Unterschied liegt in der Vertragsdauer: Erst dann, wenn der Vertrag über ein Jahr lang gültig ist, spricht man rechtlich von Timeshare.

Was sind Kurzzeitverträge?

Hierzu zählen UrlaubszertifikateUrlaubsgutscheineUnterkunftsreservierungen und VIP-Zertifikate.

Mit diesen können die Urlauberinnen und Urlauber innerhalb von etwa 11 Monaten ein oder zwei Wochen Urlaub in einem Ferienapartment machen.

>Die Masche mit den Gutscheinen

Die seit langem bekannte Masche: Urlauberinnen und Urlauber werden auf Gran Canaria, in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés, auf der Straße angesprochen und dürfen ein Los ziehen. Wie der Zufall es will, hat man gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müssen die Feriengäste nur an einer „kurzen“ Führung durch eine Luxushotelanlage teilnehmen. Das Taxi in das 30 Kilometer entfernte Hotel steht schon bereit. Dort angekommen wird man in Verkaufsgesprächen, die meist mehrere Stunden dauern, überredet, oft sogar gedrängt, einen Vertrag für den Aufenthalt in einem Luxusapartment abzuschließen.

Nicht immer ist es die Losmasche. Was aber allen gemeinsam ist:

  • die Besichtigung einer exklusiven Hotelanlage oder eines besonderen Strandes
  • die sogenannte „einmalige Gelegenheit“ bzw. das „Sonderangebot“ und der
  • Druck, der auf die Betroffenen während der Vertragsverhandlungen ausgeübt wird.

Einmal drin, kommen Sie so schnell nicht mehr heraus. Die Unternehmen agieren fast immer mit Methoden, die viele Urlauberinnen und Urlauber als „Betrug“ empfinden.

Einige Betroffene berichten auch, nur unterschrieben zu haben, um wieder gehen zu können, weil sie schon völlig erschöpft waren.

Sofortige Anzahlung

Die Timesharing-Anbieter verlangen meist eine sofortige Anzahlung von circa 1.000 Euro, manchmal auch die ganze Summe. Diese kann bei über 5.000 Euro liegen. Haben die Urlauberinnen und Urlauber nicht das passende Zahlungsmittel zur Hand, kann es passieren, dass sie persönlich zum Geldautomaten geleitet werden. Für den Rest wird meist eine Ratenzahlung vereinbart.

Verträge sind rechtlich zweifelhaft

Einseitig zu Lasten der Betroffenen: So lesen sich die AGB. Vor allem sind meist weder Stornierung, noch Rücktritt oder Widerruf möglich. Auch wenn viele Betroffene aufgrund des unguten Gefühls nach Vertragsschluss zurecht glauben, nicht an das Geschäft gebunden zu sein, scheuen sich viele davor, einen Widerruf zu senden – weil der Vertrag es ja ausschließt. Wer es dennoch macht, wird dann mit neuen Methoden konfrontiert, z. B. mit Verkürzung der Reisedauer und Erlass der weiteren Raten, mit denen das Unternehmen die Urlaubsgäste an sich binden will. Ein Widerruf wird zudem fast nie akzeptiert.

Wie komme ich aus dem Timesharing-Vertrag heraus?

Bei den Urlaubsvouchern bzw. Kurzzeitverträgen ist Vorbeugung der beste Weg: Gar nicht erst ins Taxi steigen oder spätestens aufstehen und gehen, wenn die Anzahlung ansteht. Wer sich aus der Urlaubslaune heraus doch hat überreden lassen, muss mit Verlusten rechnen.

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Kann ich einen Kurzzeitvertrag kündigen?

Generell kann man zwar schon anzweifeln, ob es überhaupt einen Vertrag gibt, wenn ein Verbraucher oder eine Verbraucherin so behandelt wird. Leider ist hier der Nachweis nicht einfach. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegen mehrere Timesharing-Fälle vor, in denen die Betroffenen vor Ort unterschreiben mussten, dass sie ordnungsgemäß beraten wurden. Auch werden die Verträge immer geschickter gestaltet.

Wir gehen dennoch von einem Widerrufsrecht aus. Der Grund liegt darin, dass die Betroffenen auf offener Straße angesprochen werden und daraufhin einen Vertrag außerhalb geschlossener Geschäftsräume, vielen noch als Haustürgeschäft bekannt, unterzeichnen. Eine Reiseleistung, für die ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wäre, liegt meist nicht vor, da nicht gebucht wird, sondern nur Daten eingetragen werden, die noch bestätigt werden müssen.

Zur Formulierung des Widerrufs genügt der einfache Satz: “Hiermit widerrufe ich den Vertrag Nr. … vom …” Er kann per Email mit Versand- und Lesebestätigung gesendet werden. Recht haben und Recht bekommen sind hier aber zweierlei: Sie müssen damit rechnen, dass das Unternehmen auf den Vertragstext verweist und den Widerruf ablehnt.

Häufige Fragen zu Kurzzeitverträgen

Hafen von Puerto de Mogán, Gran Canaria. Hier werden Timesharing-Verträge verkauft.

Unseriöse Anbieter von Urlaubszertifikaten (Kurzzeitverträge)

Die Namen der Timesharing-Unternehmen wechseln häufig. Bislang sind folgende Firmen mit oben beschriebenen oder ähnlichen Geschäftspraktiken aufgefallen:

  • Anfi Gruppe
  • Canaria Travel International S. L. U.
  • Atlantic Travel Service S. L. U.

Was regelt die EU-Timeshare-Richtlinie?

Zur Stärkung der Verbraucherrechte gilt in der Europäischen Union die EU-Timeshare-Richtlinie. Sie regelt Teilzeitnutzungsverträge (zum Beispiel für  Ferienappartements) und langfristige Urlaubsprodukte (zum Beispiel Club-Mitgliedschaften) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als einem Jahr sowie Tauschverträge.

Richtlinien müssen immer erst in nationales Recht umgesetzt werden, welches dann Rechtsgrundlage ist. Sie ist nur dann direkt anwendbar, wenn es kein zugehöriges nationales Gesetz gibt. Im Fall von einem Timeshare auf Gran Canaria wäre das im Regelfall das spanisches Recht.

So schützt Sie die EU-Timeshare-Richtlinie:

  • Recht auf Information über Vertragsinhalte
  • 14-tägiges Widerrufsrecht & Anzahlungsverbot nach Vertragsschluss
  • Kündigungsrecht für langfristige Urlaubsprodukte wie beispielsweise Clubmitgliedschaften

Was sind Langzeitverträge?

Erwerben Sie einen langfristigen Timeshare-Vertrag, erhalten Sie das Recht, ein voll ausgestattetes Ferienapartment jedes Jahr während eines bestimmten Zeitraums zu bewohnen. Diese Verträge unterliegen der EU-Timeshare-Richtlinie.

Hohe Kosten

Für ein Timeshare müssen Sie mit 5.000 bis 25.000 Euro tief in die Tasche greifen. Zusätzlich zur einmaligen Kaufsumme können die jährlich zu zahlende Verwaltungs- bzw. Instandhaltungsgebühren, die mit 500 bis über 1000 Euro ebenfalls ganz erheblich sein können und die Sie auch zahlen müssen, wenn Sie woanders Urlaub machen, deutlich belasten. Werden Baumaßnahmen fällig, um die gute Bewertung der Ferienanlage zu erhalten, werden Sie häufig an den damit zusammenhängenden Kosten beteiligt. Wer einen Tauschvertrag besitzt, muss Tauschgebühren einkalkulieren.

Standort-, Insolvenz- und Mängelrisiko

Die Nachteile eines Timeshare-Vertrages sind nicht von der Hand zu weisen, auch wenn man Ihnen im Verkaufsgespräch das Blaue vom Himmel verspricht.

  • Zunächst ist ein Timeshare keine Geldanlage, denn Sie können es nicht gewinnbringend weiterverkaufen.
  • Als Vertragsinhaber sind Sie zudem nicht gegen eine etwaige Insolvenz des Anbieters von Timeshare-Verträgen, Ferienclub- oder Rabattclub-Mitgliedschaften geschützt.
  • Außerdem tragen Sie das Standortrisiko. Aus der vielleicht beschaulichen Ruheoase ist eine Partymeile geworden. Ihr Timeshare besitzen Sie dort aber weiterhin und unverändert.
  • Ebenfalls keine Rechte haben Sie bei Mängeln. Das Reise- bzw. Mietrecht, welches für andere Reisen gilt, sei es eine Pauschalreise, eine Ferienwohnung oder eine Hotelübernachtung, gilt für Timesharing nicht.

Wenn Sie über Jahrzehnte immer beim gleichen Anbieter übernachten möchten und auch bereit sind, jährlich die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Risiken in Kauf zu nehmen, können Sie über Timesharing nachdenken. Allerdings sollten Sie sich die Vertragsbedingungen im Vorfeld ganz genau ansehen, vor allem, weil Timeshare-Verträge oft unverständlich und kompliziert verfasst sind.

Kann ich einen Langzeit-Timeshare-Vertrag beenden?

Timeshare-Verträge sehen meist keine Beendigungsmöglichkeit vor. Einen solchen Vertrag besitzen Sie dann ewig, und nach Ihrem Tod können sogar Ihre Erben für die Kosten haften.

Ein Austritt ist lediglich innerhalb der ersten 14 Tage möglich, denn die Timeshare-Richtlinie gibt allen Käufern ein Widerrufsrecht. Während dieser Widerspruchsfrist besteht sogar ein Anzahlungsverbot.

Es lohnt sich aber dennoch, einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen, auch wenn eine Kündigung ausgeschlossen ist. Denn ein Timeshare-Vertrag muss bestimmte und konkrete Angaben enthalten, wie eine genaue und zulässige Laufzeit, die genauen Nutzungswochen, der Verkäufer und so weiter. Fehlen diese Angaben, stehen die Chancen für eine Vertragsauflösung gut, teils sogar mit Schadenersatz. Allerdings müssen sich Betroffene hier auf ein Gerichtsverfahren einstellen. Außergerichtlich gibt es meist kein Geld zurück, auch wenn es Anbieter gibt, die kooperativ und bereit sind, den Vertrag zu beenden.

Häufige Fragen zu Langzeitverträgen